Alte Wandflächen müssen auf Putzhohlstellen/Putzschäden überprüft werden
Alte Wandflächen müssen auf Putzhohlstellen/Putzschäden überprüft werden
Die überprüften Wandflächen müssen mit einer Bürste nass gereinigt werden
Lose Putzstellen werden mit einem Hammer abgeklopft
Gipsflächen müssen entfernt werden, ansonstet ensteht Schimmelgefahr!
Anschließend müssen alle abgeklopften Putzflächen mit Kalkzement vor- und fertigverputzt werden, diese müssen je nach Putzstärke trocknen
(1 cm ca. 1 Woche / Wetterabhängig)
Nachdem die Putzflächen getrocknet sind, muss ein Putzverfestiger auf die Altputzflächen aufgetragen werden
(24 h einwirken lassen)
An sämtlichen Anschlüssen, wie Boden und Decke, muss anschließend ein Hanf Filz befestigt werden
Zuschnitte der Platten werden mit einer Dämmstoffsäge durchgeführt.
Varianten des Kleberauftrages:
a) Kleberauftrag mit einer Putzmaschine an die Wand, wobei der der Mörtel vollflächig aufgespritzt und mit einem Zahnglätter aufgekämmt wird. Die Dämmplatten werden sofort in den Mörtel unter schiebenden Bewegungen eingebettet.
b) Kleberauftrag vollflächig per Hand auf die Platte. Der Mörtel ist so zu verteilen, dass nach dem Andrücken der Mörtel vollflächig mit dem Untergrund verbunden ist.
Platten werden fugendichtgestoßen und fortlaufend im Verband mit in der Regel mindestens 25 cm Überbindemaß jedoch an einzelnen Stellen nicht unter 10 cm verklebt. Risse an Fenster und Türöffnungen können durch das Ausklinken der Platten minimiert werden. Plattenstöße sind zur Vermeidung von Wärmebrücken mörtelfrei zu halten. Fehlstellen und Fugen müssen über 5 mm Größe mit gleichartigem Dämmmaterial wie die Innendämmung verschlossen werden. Bei Mischbauweisen, z.B. im Betonskelettbau mit Mauerwerksausfachung, ist auf eine Überbrückung der verschiedenen Bauteile von mindestens 10 cm zu achten. Lot- und fluchtgerecht werden die Platten mit einem Richtschreit ausgerichtet.